Girokonto-Kriterien: Institutssicherheit (Einlagensicherung, Schlichtung), Kontosicherheit (Online-Banking, Kreditkartenzahlung, Auweia, Sperrung), Kostenlosigkeit (Kontoführung, Bargeldversorgung)
a) Das Kreditinstitut muss seinen Hauptsitz in der Europäischen Union haben und somit unter die in der EU gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung (100 % bis 100.000 EUR) fallen.
Die Mitgliedschaft in einem freiwilligen Einlagensicherungsfonds wäre nur bei höheren Anlagesummen bedeutsam.
b) Das Kreditinstitut muss sich einer inländischen Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung („Banken-Ombudsmann“) angeschlossen haben.
c) Sicheres Online-Banking mit Mobiler/mobile TAN (mTAN, smsTAN), photoTAN (QR-TAN) oder TAN-Generator (chipTAN, SmartTAN optic); Überweisungslimit-Option (für In-, Ausland, Telefon); Online-Kreditkartenzahlung mit Zusatzschutz (Passwort, mTAN)
NN
d) Sperrung elektronischer Kontoberechtigungen (Karten, Account) bei vermutetem oder (automatisch) festgestelltem Missbrauch; die telefonische Sperranweisung muss über permanent erreichbare Rufnummern erfolgen können.
Für die unverzügliche Sperrung ist zuerst der explizit dafür vom Kreditinstitut unterhaltene „24-Stunden-Sperrservice“ anzurufen; dem sekundären Sperr-Notruf 116 116 sollte sich das Kreditinstitut zudem angeschlossen haben. Die zur Sperrung von Kreditkarte und Girokarte bei deren Verlust oder Diebstahl nötigen Informationen sind separat mitzuführen.
e) Konto-Alternativzugriff per Telefon-Banking und/oder SB-Banking-Terminal, um (notfalls) elementare Kontogeschäfte unabhängig vom Internet tätigen zu können.
f) Komplett kostenlose Kontoführung (ohne Mindestgeldeingangs-Bedingung) inklusive Girokarte (girocard, ec/Maestro-Karte); keine Gebühren für elementare Konto-Leistungen; kostenloses Laden/Entladen der GeldKarte an Automaten; kostenlose Kreditkarte (ohne Zeitbeschränkung und/oder Mindestumsatz) | Ohne monatliche Geldeingangs-Bedingung m.n.s. | Guthabenverzinsung m.n.s. | angeschlossenes Tagesgeldkonto m.n.s
NN
g) Kostenlose Bargeldauszahlung (per Girokarte oder VISA-Karte) an Geldautomaten bundesweit und (per Kreditkarte) weltweit; kostenlose Bargeldeinzahlung an Automaten (und/oder in Filiale) bundesweitDas Geldabheben an „fremden Automaten“ kostet regelmäßig eine nicht unerhebliche Gebühr, die zumindest vorher angezeigt werden muss. Die gebührenfreie Bargeldversorgung ist vom Auszahlungsstellen-Verbund abhängig, dem das Kreditinstitut angehört: Die allerwenigsten inländischen Geldauszahlungsstellen weist der sogenannte CashPool auf; die ca. 2.900 Automaten an weniger als 2.000 Standorten stellen keine flächendeckende Bargeldversorgung sicher. Die sogenannte Cash Group hat immerhin rund 9.000 Geldauszahlungsstellen (davon ca. 1.300 Shell-Tankstellen). Das BankCard ServiceNetz der Volks- und Raiffeisenbanken verfügt in Deutschland über rund 19.450 und die Sparkassen-Finanzgruppe über rund 25.700 Geldautomaten.
NN
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(30.04.13)