Mit dem Einzahlungs-Auszahlungs-Kalender werden die Ein- und Auszahlungen aufs bzw. vom Girokonto antizipiert und kontrolliert. Ein kostenlos erhältlicher kalendarischer Halbjahresüberblick (der möglichst per Schneidemaschine um die Werbung zurechtgestutzt werden können sollte) genügt, um sämtliche Buchungen notieren zu können. Der EZAZ-Kalender wird dem Aktenordner mit den Kontoauszügen beigefügt (etwa in einer Prospekthülle).
Mit rotem Feinschreiber und einem vorangestellten Minuszeichen werden die Auszahlungen, mit schwarzem oder blauem Feinschreiber die Einzahlungen in die Kalendervorlage eingetragen und nach erfolgter Buchung mit dem Einheften der entsprechenden Kontoauszüge abgehakt. Bei Auszahlungen sollte der Eintrag einen Tag früher, bei Einzahlungen einen Tag später erfolgen; bei Platzproblemen in bestimmten Datumszeilen sind die Einträge entsprechend weiter in den Tagen zu verschieben. Hinter der zu- bzw. abgehenden Summe wird in Klammern (möglichst als Kürzel) der Empfänger/Zahler und/oder der Zahlungszweck notiert (s.u.).
In Auftrag gegebene bzw. noch zu gebende Überweisungen werden eigens mit einem roten Ausrufezeichen gekennzeichnet, das bei erfolgter Terminüberweisung gestrichen wird. Grundsätzlich wird eine (Termin-)Überweisung ledig einen Tag vor Zahlungsfälligkeit getätigt!
Die antizipierten Einzahlungen (blaue/schwarze Schrift) bestehen aus den Bestandteilen des nötigen Grundeinkommens und eventuellen Zuflüssen von den Tagesgeldkonten. Bezüglich der antizipierten Auszahlungen (rote Schrift mit Minuszeichen) sind insbesondere zu unterscheiden:
a) Monatliche Abbuchungen (aus Daueraufträgen bzw. genehmigten Lastschriften) für Unterkunft (M für Miete und/oder Vermieterkürzel), Krankenversicherung (KV/Organisationskürzel), Strom (S/Firmenkürzel), Gas (G/Firmenkürzel), DSL (DSL/Firmenkürzel). Variable bzw. sich ändernde feste Buchungsbeträge sind unverzüglich bei Kenntnis (i.d.R. Rechnungszugang) in den entsprechend zwischen Minuszeichen und dem Kürzel für Empfänger/Zahlungszweck freigelassenen Raum einzutragen.
b) Jährliche Abbuchungen (aus Selbstüberweisungen/Terminüberweisungen oder aus Daueraufträgen bzw. genehmigten Lastschriften) für Privathaftpflichtversicherung (PHV/Firmenkürzel), Webspace (WS/Firmenkürzel), Steuern (FA/Steuerkürzel).
c) Außerordentliche Abbuchungen: vorhersehbare Zahlungen für bestimmte Güter und Dienstleistungen (oder aus Versehen verkürzten Steuern oder Zwangsbeiträgen) sowie Einzahlungen auf die Tagesgeldkonten.
d) Wöchentliches Handgeld