Kynische Liste Strom

BRD: Strom aus Erneuerbaren Energien (EE-Strom) von einem vornehmlichen Ökostrom-Anbieter | ausschließlicher Ökostrom-Anbieter m.n.s. |

Strom-Kriterien:

a-b) Nachhaltigkeit (Energieträgermixe)
c-e) KV (Zahlungsweise, Preisgarantie, Vertragslaufzeit)
f) Preis

a) Energieträgermix des Anbieters: Unternehmensmix (Händler-/Lieferantenmix) > 70 % Erneuerbare Energien, die ebenso von am Anbieter beteiligten Energieunternehmen erreicht werden müssen.

Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen muss insgesamt mehr als 70 % EE-Strom („Grünstrom“) anbieten. Dieser (Vor-)Vorjahreswert ist der für Werbematerial/Angebote, Website und Rechnung verpflichtenden Stromkennzeichnung nach § 42 Abs. 1 und 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zu entnehmen: Anteil des Energieträgers „Erneuerbare Energien“ („Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG + „Sonstige Erneuerbare Energien“) über 70 % im Gesamtenergieträgermix des Unternehmens. Der Wert von eventuell beteiligten Energieunternehmen oder einem Mutterkonzern ist unter dem Stichwort „Stromkennzeichnung“ (oder „Strommix“) über deren Websites zu ermitteln.

b) Energieträgermix des Ökostromtarifs: Tarifmix (Produktmix) = 100 % Erneuerbare Energien | ok-power-Label von EnergieVision e.V. m.n.s. | Grüner Strom Label (GSL) von Grüner Strom Label e.V. m.n.s. | TÜV-EE01-Zertifikat m.n.s. | TÜV-EE02-Zertifikat m.n.s.|

Der Strom stammt zu 100 % aus regenerativen Energiequellen. Die (freiwillige) Angabe zum Tarif nach § 42 Abs. 3 EnWG: 100 % Erneuerbare Energien (faktisch möglichst ganz/hauptsächlich „Sonstige erneuerbare Energien“; der EEG-Strom wird mit einem rein rechnerischen Anteil ausgewiesen) und folglich keine Umweltauswirkungen durch Kohlendioxidemissionen und radioaktiven Abfall (jeweils 0 g/kWh).

c) Zahlungsweise: monatlicher Abschlag; keinerlei Vorauszahlungen leisten (keine Kaution oder Vorkasse)


d) Preisgarantie: 12 Monate (am besten uneingeschränkte, i.d.R. aber nur auf Energiepreis und Netzentgelte)

e) Vertragslaufzeit: 1 Monat bis maximal ein Erdenjahr mit (anschließender) Kündigungsfrist von 4 Wochen bzw. 1 Monat.

Beim Vertrag über mehr als einen Monat bis ein Erdenjahr darf die anschließende Verlängerungslaufzeit (nur) einen Monat betragen bzw. die monatliche oder 4-Wochen-Kündigungsfrist zum Monatsende muss sich nach Vertragsablauf (erster möglicher Kündigungstermin) automatisch anschließen. Bei vorheriger Preisanhebung besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Der grundsätzlich kurzfristig mögliche Lieferantenwechsel wird i.d.R. vollständig vom neuen Stromanbieter organisiert (inkl. Kündigung im Namen des Verbrauchers) und darf nach § 20a EnWG ab Netzanmeldung durch den neuen Lieferanten maximal 3 Wochen in Anspruch nehmen.

f) (Grund-)Preis: < 0,364 EUR je kWh / < 273,00 EUR je 750 kWh | exklusive eventueller einmaliger Bonuszahlung (Wechsel-/Neukundenbonus, Gutschrift), die i.d.R. an 12 Monate Lieferzeit gebunden ist. [Stand: 02/2016 → aktuellere Preise]

750 kWh beträgt der maximale DENK-Durchschnittsstromverbrauch pEj. Einige Ökostrom-Anbieter lehnen bereits solche „Kleinverbraucher“ als Kunden ab.

Strom
WW: lg VG / IFA

Stromtarif-Kandidaten:

BayWa Ökoenergie GmbH – BayWa Ökostrom 12 |

Die Energieagenten Versorgungs-GmbH – Savero-Energie Ökostrom |

ProEngeno GmbH & Co. KG – Naturmix Small |

[02/16 →aktueller]